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Birgit Beck - Funktioniert das

Sie haben innerhalb der letzten 2 Jahre bereits eine Psychotherapie (Verhaltenstherapie, Psychoanalyse, Tiefenpsychologie) über Ihre gesetzliche Krankenkasse abgerechnet, dann fallen Sie in der Regel in eine Sperrfrist von 2 Jahren bis zum Beginn der nächsten Psychotherapie. Als Selbstzahler sind Sie selbstbestimmt und können eine Psychotherapie ohne Wartezeit beginnen.